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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der QUAX Medien- und Verlagsagentur. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der QUAX Medien- und Verlagsagentur und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Dienste der QUAX Medien- und Verlagsagentur nutzen.

 

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtswirksame Erklärungen beider Vertragsteile (insbesondere Vertragsabschluss, Kündigungen durch QUAX Medien- und Verlagsagentur, Rechnungen, etc) auch über e-Mail stattfinden können, und zwar in Kenntnis der Risiken einer Übermittlung per Internet.

 

2) Änderungen der AGB

QUAX Medien- und Verlagsagentur behält sich das Recht vor die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Kunden werden per e-Mail über die Änderungen der AGB informiert. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der e-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.

 

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

3) Gegenstand und Nutzung des Angebotes von QUAX Medien- und Verlagsagentur

Die QUAX Medien- und Verlagsagentur betreibt eine Internet Plattform, auf der familienfreundliche Unternehmen (gastronomische Betriebe, Freizeitanbieter, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) in ganz Österreich Ihr Unternehmen präsentieren können. Die Präsentation erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen in Form von Kurzbeschreibungen, speziellen Zusatzinformationen (Events, Menükarte),maximal 6 Bildern, sowie eines Anfahrtsplanes zum familienfreundlichen Betrieb.

 

Ein direkter Kontakt kann in Form eines E-Mail Links zum jeweiligen familienfreundlichem Betrieb zur Verfügung gestellt werden.

 

Die QUAX Medien- und Verlagsagentur bewirbt die Angebote der Kunden durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere in Form von Internetplatzierungen, Newslettern und durch Verlinkungen von www.quax.at zu den Websites der familienfreundlichen Betrieben.

 

4) Gebühren, Spesen

Für die Freischaltung der Präsentation des familienfreundlichen Betriebes des Kunden ist ein Betrag in der Höhe von € 199,-/ für Hotels € 399,- zuzüglich Mwst. pro Jahr auf das von der QUAX Medien- und Verlagsagentur angegebene Konto zu bezahlen (Sondervereinbarungen ausgenommen). Der Basiseintrag für den familienfreundlichen Betrieb (kurze Textpräsentation/ max. 3 Bilder) ist gratis. Die Bezahlung der Jahresgebühr erfolgt jeweils im Voraus, spätestens 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Eintrag auf www.quax.at. Fälligkeit tritt mit Rechnungslegung ein. Die erstmalige Freischaltung der Präsentation erfolgt nach Zahlungseingang. Zahlungsverzug tritt daher ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

 

Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde auch ohne Verschulden der QUAX Medien- und Verlagsagentur Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent/Jahr sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen.

 

Pro Mahnung wird eine Pauschalgebühr von EURO 4,-- verrechnet. Anfallende Kosten, wie Adressnachforschungen oder Betreibungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ab der zweiten Mahnung ist die QUAX Medien- und Verlagsagentur berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Das Recht von der QUAX Medien- und Verlagsagentur das vereinbarte Entgelt einzufordern bleibt hiervon jedoch unberührt. Bei Bezahlung sämtlicher Rückstände erfolgt die neuerliche Leistungsaufnahme durch die QUAX Medien- und Verlagsagentur umgehend. Im Übrigen werden im Falle eines Zahlungsrückstandes eingehende Zahlungen zuerst auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass die Bezahlung des Jahresentgelts erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche Rückstände abgedeckt sind.

 

Es ist Recht des Auftragnehmers die Preise für neue Verrechnungsperioden zu erhöhen, sofern dies nicht gegen die guten Sitten verstößt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich regelmäßig über die aktuellen Preise mittels der Internetseite von der QUAX Medien- und Verlagsagentur zu informieren. Allfällige Unkenntnis von neuen und/oder geänderten Preisen fällt zu Lasten des Kunden. Eine Preisänderung tritt mit der nächsten vom Kunden zu leistenden Zahlung für die neue Verrechnungsperiode in Kraft. Ist der Kunde mit der neuen Entgelthöhe nicht einverstanden, so steht es ihm frei, den Vertrag mit Wirksamkeit für die nächste Verrechnungsperiode zu kündigen.

 

5) Änderung der Präsentationsmaterialien oder Inhalte

Eine Änderung der Präsentationsmaterialien oder Inhalte auf Wunsch des Kunden ist bis zu einem Arbeitsaufwand von 2 Mannstunden/werktags im vereinbarten Preis inbegriffen. Für darüber hinausgehende Leistungen wird durch die QUAX Medien- und Verlagsagentur gesondert ein Betrag von € 49,- zuzüglich Mwst. pro Mannstunde verrechnet.

 

6) Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der QUAX Medien- und Verlagsagentur wird für jeweils ein Jahr abgeschlossen. Eine Kündigung des Vertrages hat spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich oder per e-Mail bei der QUAX Medien- und Verlagsagentur einzulangen. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 

7) Haftungsbeschränkungen

Die QUAX Medien- und Verlagsagentur übernimmt keine Haftung für vorübergehende Ausfälle der Website wie etwa durch technische Gebrechen, Serverprobleme, rechtswidrige Eingriffe und Veränderung der Materialien durch Dritte oder Ähnlichem. Insbesondere entsteht kein Anspruch des Kunden auf teilweise oder gänzliche Rückerstattung der Gebühren.

 

Die QUAX Medien- und Verlagsagentur kann nicht für Fälle höherer Gewalt zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn sie in seine Sphäre fallen. Die QUAX Medien- und Verlagsagentur haftet insbesondere nicht für Systemausfälle und vergleichbare technische Probleme, die sie nicht zu vertreten hat.

 

Die QUAX Medien- und Verlagsagentur haftet für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast dafür liegt beim Kunden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass eine Webseite oder Inhalte nicht benützt werden können. Die QUAX Medien- und Verlagsagentur haftet für Schäden, die ihre Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen, gemäß § 1313a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war.

 

8) Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für die von ihm zur Verfügung gestellten Präsentationsmaterialien (Texte, Bilder, Grafiken, usw.) sämtliche urheberrechtlichen und anderen Genehmigungen zur gewünschten Nutzung vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet die QUAX Medien- und Verlagsagentur von allfälligen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu stellen. Die zur Verfügung gestellten Materialien werden inhaltlich nicht von der QUAX Medien- und Verlagsagentur geprüft. Die QUAX Medien- und Verlagsagentur behält sich das Recht vor, wenn Anhaltspunkte für die rechtswidrige Verwendung von Materialien vorliegen, diese teilweise von der Website zu nehmen, oder die Präsentation des Kunden gänzlich von der Website zu entfernen. Ein solcher Fall liegt etwa dann vor, wenn Dritte Rechte an diesen Inhalten behaupten. In diesem Fall bleibt der Anspruch von der QUAX Medien- und Verlagsagentur auf Bezahlung des Entgelts aufrecht. Die QUAX Medien- und Verlagsagentur wird den Kunden davon umgehend informieren. Dieser hat die Möglichkeit die Veröffentlichung anderer Inhalte. In diesem Fall gilt die Regelung gem. Punkt 5. hinsichtlich der Änderungen von Präsentationsunterlagen und Inhalten.

 

Die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für den Betrieb von Domainadressen, Webseiten und E-Mail-Verkehr trägt der Kunde selbst. Erwachsen der QUAX Medien- und Verlagsagentur durch rechtswidriges Verhalten des Kunden Nachteile, so ist Letzterer der QUAX Medien- und Verlagsagentur gegenüber zur vollständigen Schadloshaltung verpflichtet.

 

9) Urheberrechte von der QUAX Medien- und Verlagsagentur

Inhalte die dem Kunden von der QUAX Medien- und Verlagsagentur zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Diese dürfen ohne besondere Zustimmung von der QUAX Medien- und Verlagsagentur weder kopiert noch verbreitet oder in einer sonstigen Form vervielfältigt werden.

 

10) Anfechtungsverzicht

Die Vertragsteile erklären, dass ihnen nach den derzeit gegebenen Verhältnissen der wahre Wert des Vertragsgegenstandes bekannt ist und sie Leistung und Gegenleistung als beiderseits angemessen anerkennen, sodass eine Anfechtung der abgeschlossenen Verträge wegen Irrtums ausgeschlossen erscheint und sie auf eine solche auch ausdrücklich verzichten.

 

11) Zessionsverbot

Die Übertragung von zwischen der QUAX Medien- und Verlagsagentur und dem Kunden geschlossenen Verträgen sowie die Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus diesen Verträgen ist ohne schriftliche Zustimmung von der QUAX Medien- und Verlagsagentur unzulässig.

 

12) Aufrechnungsverbot

Gegenüber Forderungen von der QUAX Medien- und Verlagsagentur findet keine wie immer geartete Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden statt, es sei denn, solche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich anerkannt worden. Der Kunde verzichtet darüber hinaus auch ausdrücklich auf die Geltendmachung eines ihm allenfalls zustehenden Zurückbehaltungsrechts.

 

13) Datenschutz

Der User erklärt sich bereit, dass alle personenbezogenen Daten, die ihn im Rahmen der Geschäftsbeziehungen betreffen, gespeichert und verarbeitet werden.

13.1. Einsatz von Cookies
Für die Optimierung unserer Internet-Seiten und zur Ermittlung der Seitenabrufe setzen wir Cookies ein. Diese Cookies sind vollständig anonymisiert und enthalten keine Daten zu Ihrer Person und richten sich nach den Vorgaben der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW), einer Tochterorganisation des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie dem § 96 Abs 3 TKG (Telekommunikationsgesetz). Cookies werden auch dazu verwendet, um Ihnen Inhalte und Werbung entsprechend Ihrer Interessen anzeigen zu können.

13.2. Absenden von Formularen
Mit dem Absenden von Formularen, gelten auch die Datenschutzrichtlinien von Mollom.

13.3. Wozu verwenden wir Ihre Daten?
I. Zur Einblendung von Inhalten und Werbung passend zu Ihren Interessen.
II. Zur Bildung von anonymen Nutzergruppen nach Interesse (Cluster)
III. Zur statistischen Auswertung, um unser Angebot besser auf die Interessen unserer Nutzer anpassen zu können.

13.4. Welche Daten werden von uns erfasst?
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, werden mittels Cookies Interessen auf Basis Ihres Surfverhaltens von Ihnen ermittelt und anonymisiert festgehalten.
Erfasst werden:
- die Art von Beiträgen, die Sie auf unserer Internet-Seite besuchen (z. B. Kategorie Nachrichten-Inland)
- wie häufig Sie unsere Internet-Seite nutzen
- wann Sie die Inhalte unserer Internet-Seite besuchen (Tageszeit, Wochentag)
- Nutzungshäufigkeit (Anzahl der aufgerufenen Seiten an einem Tag)

13.5. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten Ihres Surfverhaltens werden regelmäßig aktualisiert. Längerfristig werden nur jene Daten gespeichert, die zur Bildung historischer Auswertungen benötigt werden. Diese Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zu.

13.6. Opt-Out
Falls sie damit nicht einverstanden sind oder weitere Informationen wünschen, können sie das Speichern und Verwenden ihrer Interessen abschalten lassen. Bitte klicken Sie hier. (http://www.adlink.net/net_de/functions/popUps/opt_out_in.php)

 

14) Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Erfüllungsort ist Stockerau. Für alle Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht, der Gerichtsstand ist Korneuburg.