EZA Fairer Handel ruft Charge von Chili gemahlen zurück
Das Unternehmen hat am 27.07.2012 einen Rückruf des folgenden Produkts veranlasst, informiert die AGES.
In einer Probe des EZA-Gewürzes Chili gemahlen aus der Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.1.2013 wurde ein erhöhter Aflatoxingehalt festgestellt. Dieser ist gesundheitsschädlich, weshalb EZA Fairer Handel vor dem Verzehr des Produktes warnt und diese Charge zurückruft.
Das betroffene Gewürz in der 20 Gramm Packung wurde aus Sri Lanka importiert. "Chili gemahlen wird vor der Verschiffung in Sri Lanka einem Labortest u.a. auf Aflatoxin unterzogen", stellt Andrea Schlehuber, EZA-Geschäftsführerin, fest. "Wir bedauern, dass dennoch eine Charge mit Aflatoxin belastet war und raten Kundinnen und Kunden aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung des Schimmelpilzgiftes vom Verzehr dieses Produktes ab." Es handelt sich dabei um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.1.2013, wovon insgesamt 2328 Packungen in den Verkauf gingen. "Nach Bekanntwerden des Ergebnisses wurde der Handel umgehend informiert und zur Rückgabe des Produktes aufgefordert," so Schlehuber.
Feuchtigkeit und Wärme fördern die Entstehung von Aflatoxin. "Um in Zukunft ähnliche Fälle zu vermeiden, werden wir unser Qualitätssicherungssystem gemeinsam mit unserer Partnerorganisation noch engmaschiger gestalten," betont Schlehuber.
Veröffentlicht am: 28.07.2012 QUAX.at
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