Hundeführschein - Für ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Hund?

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© www.pixelio.de/Dieter Schütz

"Ziel des nun diskutierten verpflichtenden Hundeführscheins für die sogenannten Kampfhunde ist, das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt konfliktfreier zu gestalten", erläutert der Wiener Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner zur aktuellen Debatte rund um die Volksbefragung in Wien.

Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der von der Stadt Wien 2006 in enger Kooperation mit der Tierschutzombudsstelle eingeführte freiwillige Hundeführschein war der erste Schritt, um das Miteinander in der Großstadt zu verbessern, rund 3000 HundebesitzerInnen haben davon Gebrauch gemacht und wurden dabei auch durch den Entfall der Hundeabgabe belohnt. Nun soll das Miteinander
in einem nächsten Schritt mit der Verpflichtung des Führscheins für bestimmte Gruppen weiter verstärkt werden.

Was die Liste der betroffenen Hunderassen betrifft, so wurde diese aufgrund ihrer großen Bisskraft und Bisshäufigkeit ausgewählt. Der Vorschlag wird nunmehr mit Expertinnen diskutiert. "Es sind dies oft auch jene Hunde, über die es bei unserer Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt, oft auch von anderen Hundebesitzern. Dass es Probleme bei der Haltung einiger dieser Hunderassen gibt zeigt auch die Tatsache, dass diese überproportional oft in den Tierheimen landen, erläutert Gsandtner das Zustandekommen der Liste. Bisse dieser Hunde führen darüber hinaus meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen.

Nach derzeitigem Stand sind folgende Gruppen für einen verpflichtenden Hundeführschein vorgesehen: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino. Der verpflichtende Hundeführschein soll auch für Mischlinge gelten.
Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich.

Nach dem derzeitigen Entwurf ist der geplante Hundeführschein innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung zum Hundeführschein wird von PrüferInnen, die sich einer von der Tierschutzombudsstelle Wien organisierten Schulung unterzogen haben, abgenommen. Eine der Voraussetzungen zur
Zulassungen zur Prüfung ist der Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund.

 

Kommentare


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Eine sehr gute Idee.


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gerade heute kann man auf orf.on lesen: frau von rottweilern totgebissen. no comment!


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Wer hält sich in Wien wirklich einen so großen Hund? Sind ja keine Schoßhündchen. Ich finde bereits Menschen unberechenbar, wie berechenbar sind dann erst so große Haustiere?


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ich persönlich finde ja, dass hunde allgemein in der stadt nichts verloren haben!


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