Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung

Vier Bezirksgerichte starten Pilotprojekt

Trennungen und Scheidungen nehmen immer mehr zu. Streitigkeiten über Obsorge- und Besuchsrechte stellen für betroffene Familien eine enorme Belastung dar. Obwohl alle Beteiligten an einem raschen Verfahren interessiert sind, sieht die Praxis anders aus.

Justizministerin Beatrix Karl hat ein neues Modellprojekt vorgestellt, mit dem Verfahren künftig beschleunigt und der Informationsaustausch einfacher werden soll. Den Familiengerichten werden SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen zu Seite gestellt, die beratend tätig sein werden und mit allen Parteien auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten. Das Modell wird an vier Bezirksgerichten erprobt und evaluiert. Stellt sich der Versuch als geglückt heraus, plant Karl die Familiengerichtshilfe österreichweit einzusetzen.

Aufgaben der Familiengerichtshilfe

Bisher ist der sozialarbeiterische und psychologische Zugang zu den Parteien teilweise vom Jugendwohlfahrtsträger übernommen worden. Der Jugendwohlfahrtsträger tritt in manchen Verfahren aber selbst als Partei auf – eine zusätzliche Stelle die die fehlenden Aufgaben von FamilienrichterInnen und Jugendwohlfahrt übernimmt, ist die Idee hinter dem Projekt.

SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen werden an den Gerichten angesiedelt sein und die zuständigen RichterInnen bei Bedarf unterstützen. Ein „rasches Clearing“ zu Beginn des Verfahrens, unangemeldete Hausbesuche und Stellungnahmen gehören ebenso zu dem Aufgabengebiet, wie das Ausloten einer gütlichen Einigung. Die Sachverständigen der Familengerichtshilfe sind auch dazu da, um einzuschätzen mit welchen Mitteln (Mediation, Therapie, Familienberatung,..) eine Einigung möglich ist.


Pilot-Standorte

Die Bezirksgerichte Innere Stadt Wien, Amstetten, Leoben und Innsbruck haben mit dem Modellprojekt am 1. Jänner gestartet. In zwei Jahren soll die Testphase abgeschlossen sein, wenn sie sich bewährt, wird die Familiengerichtshilfe ausgeweitet.
Das Justizministerium will mit der Familiengerichtshilfe die Qualität gerichtlicher Obsorge- und Besuchsvereinbarungen nachthaltig verbessern. RichterInnen erlaubt das neue Modell sich voll auf rechtliche Aspekte zu konzentrieren, ohne dass Rollenkonflikte entstehen. Darüber hinaus hofft Justizministerin Beatrix Karl auf beschleunigte, kostengünstigere Rechtsverfahrenm, die zu glücklichen Einigungen zum Wohle der Kinder führen.

Kinderbeistand bleibt erhalten

Den „Kinderbeistand“ – Begleitung von Kindern in Sorgerechtsverfahren – wird es weiterhin geben. Sie sind dafür zuständig Kindern bei Gericht Gehör zu verschaffen und ihre Wünsche zu vertreten. Anders als die Familiengerichtshilfe, ist der Kinderbeistand parteiisch und vertritt die Interessen des Kindes.

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Kommentare

Kommentar

Wenn es zwischen den Eltern nimmer hinhaut ist es wichtig, dass der ganze Behördenweg so schonend wie möglich verläuft, sowohl für die Erwachsenen, aber natürlich auch für die Kinder damit es Beteiligten nicht so ergeht wie Roland: w w w.babylog.at/2010/stories/wenn-eltern-sich-zusammen-raufen/


Kommentar

Solange sich nicht beide (!) Eltern Ihrer liebevollen Verpflichtung ihren Kindern gegenüber bewußt sind, ist fraglich wieviel hier wirklich von außen bewirkt werden kann. Denn wer kann schon wirklich in eine Kinderseele blicken. Die Folgen sind leider noch viele Generationen später zu spüren und sehr traurig. Eines ist jedenfalls gewiss, Kinder brauchen viel Liebe und dass ihr Liebestank immer wieder aufgefüll ist, fällt nicht immer leicht ;)


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