Ein Kind ist niemals ein Schaden
Sind Ärzte für die Behinderung eines Kindes haftbar, wenn Fehler in der Diagnose passiert sind?
Kinder, die mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung auf die Welt kommen, haben besondere Bedürfnisse.
Als Elternteil bedeutet die Behinderung des eigenen Kindes nicht nur eine emotionale, sondern zweifellos auch eine finanzielle Belastung.
Man ist auf Unterstützung – auch wirtschaftlicher Natur – angewiesen.
Darüber, wie und woher das Geld kommen soll, herrscht Uneinigkeit.
Schadenersatz, weil Behinderung erkannt hätte werden können
In Österreich ist eine Debatte entbrannt, die angesichts des heiklen Themas, emotional nicht aufgeladener sein könnte. Auslöser war ein Beschluss des OGH (Oberster Gerichtshof), der den Eltern die gesamten Lebenshaltungskosten ihres Kindes, dessen Behinderung in der Schwangerschaft hätte erkannt werden können, zuspricht. Der Krankenhausbetreiber muss für sowohl für den Basisunterhalt als auch für den Mehrbedarf, der sich durch die Behinderung ergibt, haften. Das Kind wäre, hätten die Eltern von der Behinderung gewusst, wohl nicht auf die Welt gekommen.
Das Schadenersatzrecht, das sich hinter dem nüchternen Paragrafen 1293 des AGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) verbirgt, soll geändert werden. Am 1. Juni 2011 tritt ein neues Gesetz in Kraft. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) will Schadenersatzansprüche nach der Geburt behinderter Kinder einschränken, was von Kardinal Christoph Schönborn, Ärztekammer, Aktion Leben und Lebenshilfe unterstützt wird.
Nach dem aktuell geltenden Recht kann die Geburt eines behinderten Kindes Schadenersatzansprüche auch dann auslösen, wenn das Verhalten des behandelnden Arztes eine Behinderung nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Das Justizministerium will, dass Ärzte in Zukunft nicht mehr dafür haften, wenn eine Behinderung im Mutterleib nicht erkannt wird.
Ereignisse, die Kind betreffen, lösen Schadenersatzansprüche aus
Ein Kind, egal ob behindert oder gesund, kann niemals ein Schaden sein. Davon ist auch im OGH-Beschluss nicht die Rede, der den Menschen selbst nicht als Schaden sieht, aber anerkennt, dass ein Mensch von Ereignissen betroffen sein kann. Und eben diese Ereignisse sind es, die Schadensersatzansprüche auslösen können.
Die Optik, dass aufgrund der Geburt eines Menschen, der nicht genau in das Schema passt, was die Gesellschaft als „gesund und normal“ ansieht, ist freilich mehr als unzumutbar.
Schwangere haben Anspruch auf einen Arzt, der sich Zeit nimmt, sowohl für Untersuchung als auch umfassende Information und Aufklärung. Die Entscheidung für oder gegen das Kind liegt bei der werdenden Mutter. Der aktuelle politische Diskurs heizt jedenfalls auch die Diskussion um Pränataldiagnostik (PND) an.
Experten der Bioethikkommission und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wollen, dass Ärzte weiterhin für Fehler, die sie in Diagnose oder Behandlung gemacht haben, gerade stehen müssen und für den Mehraufwand, den ein behindertes Kind verursacht, haftbar sind.
Petition der aktion leben
Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich, wirft Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) vor, die „Geburt eines behinderten Kindes mit dem daraus folgenden Mehraufwand für die Eltern und die Entscheidungsfreiheit für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch“ zu vermischen.
Die aktion leben, die hinter der Web-Kampagne Contra Schadenersatz steht, möchte erreichen, dass die Unterstützung behinderter Kinder nicht mehr durch das Schadenersatzrecht abgewickelt werden kann. Dafür soll es mehr Unterstützung für alle Familien mit behinderten Kindern geben.
[Disclaimer]









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