
Als einen wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit für Kinder im Auto begrüßt der ARBÖ das geplante "Aus" für uralte Kindersitze.
Laut Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV), deren Begutachtungsfrist heute endet, dürfen bestimmte ältere Kindersitze in Zukunft weder verkauft noch verwendet werden.
"Es ist höchste Zeit, diese uralten und sicherheitstechnisch längst überholten Gefahrenquellen für immer aus dem Verkehr zu ziehen. Konkret geht es dabei um jene Kindersitze, welche nicht einmal mehr der ab dem Jahr 1996 gültigen Vorgänger-Prüfnorm entsprechen", begründet der Leiter des ARBÖ-Rechtsreferats Mag. Gerald Kumnig.
Die Novelle soll bereits ab 1. April 2010 in Kraft treten. Die Beliebtheit hoffnungslos veralteter Kinderrückhaltesysteme ist nicht zu unterschätzen. Immerhin hatte eine Stichprobenuntersuchung des ARBÖ 2005 ergeben, dass damals 29 Prozent der Kindersitze so alt waren, dass sie gar keine EU-Norm erfüllten.
Zur neuen Vorschrift: Im Handel verkauft werden dürfen nach Inkrafttreten dieser Novelle nur mehr Kindersitze, die der aktuellen ECE-Regelung Nr. 44.04 entsprechen, welche seit 2005 gilt. Kindersitze mit der vorhergehenden ECE-Nummer 44.03 dürfen zwar noch weiterhin verwendet werden, Beschränkungen wird es dafür aber beim Verkauf geben: Gewerblich dürfen sie überhaupt nicht mehr angeboten werden, Privatverkäufen wird ein Riegel vorgeschoben.
"Das Verkaufsverbot betrifft nämlich auch den privaten Verkauf, sofern die Kindersitze einem größeren Personenkreis feilgeboten werden, wie es etwa über Zeitungsinserate oder eBay der Fall ist", präzisiert Kumnig. Die ECE-Norm 44.03 gilt seit dem Jahr 2001. Der Aufkleber muss am Kindersitz deutlich sichtbar angebracht sein.