
Wasser zieht Kleinkinder magisch an.
Gerade in der Badesaison können sie stundenlang am Wasser plantschen, sind von Lichtreflexionen auf der Wasseroberfläche fasziniert oder auch von den Dingen, die unter der Oberfläche zu sehen sind.
Und dann, in einem kurzen, unbeobachteten Moment, passiert es: 24 Kinder unter fünf Jahren sind zwischen 2004 und 2008 in natürlichen Gewässern, Swimmingpools oder Gartenteichen ums Leben gekommen.
Meistens passiert es lautlos, und schon geringe Wassertiefen von 10-20 cm können Kindern zum Verhängnis werden. "Im Gegensatz zu Erwachsenen gehen Kleinkinder einfach lautlos unter, ohne um sich zu schlagen und dadurch auf sich aufmerksam zu machen", sagt Anton Dunzendorfer (KfV).
Durch ihren verhältnismäßig schweren Kopf und die noch ungeübte Muskulatur können Kinder unter fünf Jahren ihren Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben. Sie verfallen in eine Starre mit Atemsperre. Noch dazu haben die meisten Kinder in diesem Alter noch keinerlei Schwimmerfahrung.
Im Unglücksfall ist nach der Bergung aus dem Wasser die sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage lebensnotwendig, um die Sauerstoffzufuhr zu sichern und damit das Risiko von Folgeschäden zu minimieren.
Oberste Prämisse ist daher, dass Kleinkinder in der Nähe von Gewässern und Pools oder in Bädern nie unbeaufsichtigt bleiben, auch wenn sie Schwimmflügel tragen.
Aufblastiere sind keine Schwimmhilfen!
Wasserspielzeuge wie aufblasbare Tiere, Schwimmreifen oder Luftmatratzen werden von vielen fälschlicherweise als Schwimmhilfen verstanden - ein fataler Irrtum, denn sie schützen nicht vor dem Ertrinken.
Im Gegenteil: Aufblasspielzeug kann ein Durch- oder Abrutschen von Kleinkindern nicht verhindern.
"Schwimmflügel müssen am Oberarm nahe den Schultern aufgeblasen werden, um den Kopf des Kindes gut über dem Wasserspiegel zu halten. Allerdings ersetzen auch Schwimmflügel die Aufsichtspflicht nicht", warnt Dunzendorfer.
Beste Sicherung von Teich und Pool ist ein Zaun Wer einen Swimmingpool oder ein Biotop im Garten hat, sollte diese offene Wasserfläche auf jeden Fall umzäunen - auch wenn man selbst keine Kinder hat, aber zum Beispiel in der Nachbarschaft Kinder
zuhause sind.
"Eine Mindesthöhe von einem Meter und eine Tür, die von Kindern nicht geöffnet werden kann, sind dabei wichtig. Auch Querlatten sollten für den Zaun nicht benutzt werden: Sie laden Kinder geradezu zum Klettern ein", betont Dunzendorfer. Für kleinere Wasserflächen wie Brunnen oder Zierbiotope eignen sich Gitterkonstruktionen unter der Wasseroberfläche. Kinder werden dann zwar nass, gehen aber nicht unter. Das Gitter muss einwandfrei montiert sein und darf sich bei Belastung nicht durchbiegen.