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Werdende Mutter gekündigt - AK ging vor Gericht: 3000 Euro Schadenersatz!

In einem weiteren Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz musste die AK Oberösterreich einschreiten. Eine junge Arbeitnehmerin wurde während der Probezeit gekündigt, weil sie schwanger war. Es handelte sich dabei eindeutig um eine gesetzeswidrige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - der Frau wurden mit Hilfe der AK 3000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Drei Wochen war die Arbeitnehmerin als Verkäuferin in einer Bäckerei in Pasching beschäftigt, als sie ihre Vorgesetzte davon informierte, dass sie ein Kind erwarte. Ordnungsgemäß übergab sie ihr auch eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft.

Diese reagierte mit großem Unverständnis - sie schickte die werdende Mutter umgehend nach Hause mit der Begründung, "es tue ihr leid, aber so könne sie sie nicht behalten, auch wenn sie eine sehr geschickte Mitarbeiterin wäre". Die Arbeitnehmerin wandte sich daraufhin an das Frauenbüro der Arbeiterkammer. Dieses übernahm sofort die kostenlose Rechtsvertretung und stellte fest: Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit ist unzulässig, wenn sie ausschließlich aufgrund der Schwangerschaft erfolgt. Es handelte sich in diesem Fall um eine diskriminierende Beendigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

Die junge Arbeitnehmerin wollte nach diesem Vorfall daraufhin nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten, deshalb klagte die AK auf Entschädigung. In dem darauffolgenden Prozess am Arbeitsgericht wurde schließlich ein Vergleich erreicht: Die werdende Mutter bekam 3000 Euro Vermögensschaden und Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung zugesprochen.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer weist in diesem Zusammenhang auf die allgemeine Rechtslage hin: "Jede Benachteiligung wegen einer Schwangerschaft stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar." Er empfiehlt betroffenen Frauen, sich im Zweifelsfall sofort an das Frauenbüro der Arbeiterkammer Oberösterreich zu wenden.