Mit Insulin-Pen in die Schule
Große Verunsicherung in Schulen und Kindergärten mit diabetischen Kindern.
Aus Wissensmangel wird diabetischen im Kindergarten oder in der Schule vieles verweigert, was ihnen gut tun würde. Selbsthilfegruppen starten Schulungen für die BetreuerInnen, doch wäre eine österreichweit gemeinsame Vorgehensweise dringend notwendig, fordert die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG).
Aktuell erkranken jedes Jahr rund 250 bis 300 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren an Diabetes Mellitus Typ 1 ("Jugenddiabetes"). Die Tendenz ist stark steigend. In den letzten zehn Jahren verdoppelten sich diese Zahlen. Immer jüngere Kinder unter fünf Jahren sind davon betroffen.
Unterstützung bei Insulinabgabe nötig
Diese Kinder müssen mehrfach am Tag Ihren Blutzucker messen, das Essen bezüglich des Kohlenhydrat-Gehalts berechnen und eine entsprechende Menge Insulin dafür abgeben.
Mehr als 90 Prozent der Kinder haben inzwischen eine flexible Insulintherapie mit einer Insulin-Pumpe oder eine funktionelle Therapie mit einem Insulin-Pen. Sie benötigen altersabhängig entsprechende Unterstützung von Erwachsenen, die nicht schwer zu lernen wäre. Zu Hause wird dieser Part von der Familie übernommen, denn jüngere Kinder können diese Maßnahmen nicht zur Gänze selbstständig durchführen. Viele Kinder und Jugendliche tragen Insulinpumpen, auch hier ist eine Einschulung notwendig.
Gleiche Leistungsfähigkeit
Diabetische Kinder sind genauso leistungsfähig wie stoffwechselgesunde Kinder. Doch erfahrungsgemäß sind BetreuerInnen und LehrerInnen in diesen Fällen ohne eingehende Instruktion stark verunsichert. Das führt immer wieder dazu, dass den Kindern die Teilnahme am Schulsport, an Klassenausflügen oder Sportwochen verweigert wird.
Eine persönliche Tragödie für viele Kinder mit großen Nachteilen für deren Entwicklung und Integration!
Dabei wären lediglich wenige, wichtige Regeln zu beachten, um ernste Zwischenfälle zu vermeiden. Denn in Krisensituationen (zum Beispiel Unterzuckerung, aber auch Hyperglykämie, also erhöhten Blutzucker) sind die betroffenen Kinder auf das Verständnis und die Unterstützung der Betreuungspersonen angewiesen.
Die rechtliche Situation ist ungenügend geklärt
Die Betreuung im Kindergarten und der Schule wird höchst unterschiedlich gehandhabt. Das ist kein Wunder, kommt neben dem Hauptproblem des mangelnden Wissens auch noch eine ungenügend geklärte Rechtslage hinzu. Denn auf der einen Seite ist die Abgabe von Insulin rechtlich nicht eindeutig geklärt, andererseits brauchen die Kinder in einigen diabetesbezogenen Situationen informierte Erwachsene, die aktive Hilfe leisten.
Schulungen durch Diabetes-Teams
Betreuende Diabetes-Teams der verschiedenen Behandlungszentren versuchen nach Bedarf eine entsprechende Schulung für die Betreuer des jeweiligen Kindes zu organisieren, doch gibt es dafür es keine eindeutige Vorgehensweisen oder Reglementierungen, geschweige denn Finanzierungen.
Im Raum Wien übernimmt beispielsweise Elsa Perneczky von der Selbsthilfegruppe ÖDV engagiert diese nötigen Schulungen. Aber ihre zeitlichen Kapazitäten sind limitiert und ihre anfallenden persönlichen Kosten werden weder von der Krankenkasse, noch von den Betreuungseinrichtungen übernommen.

"Nach erfolgter Schulung und Rücksprache mit den Eltern und dem behandelnden Diabetes-Team zeigt sich meist eine zufriedenstellende bis sehr gute Betreuungssituation für das Kind", berichtet die Kinderärztin Prof. Dr. Birgit Rami-Merhar. Das Kind kann dann bei allen Sportaktivitäten und Ausflügen mitmachen.
"Leider gibt es andererseits auch Extremfälle, wo Kindern mit Diabetes Mellitus Typ 1 sogar der Besuch des Kindergartens verweigert wird", bedauert Rami-Merhar, was für diese Familien oft eine große finanzielle Belastung bedeutet, da ein Elternteil - meist die Mutter - dann keiner Arbeit nachgehen kann.
Die Schwierigkeit liegt sowohl in der Heterogenität der Betreuungseinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort) wie auch in den Zuständigkeiten (private Träger, Gemeinden, Länder, Bund). "Nachdem jedoch immer mehr Kinder mit Diabetes Mellitus Typ 1 in unsere Kindergärten und Schulen kommen, brauchen wir eine koordinierte Vorgehensweise mit klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen", appelliert die Kinderärztin.
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