Zusätzliche Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass
Novelle bringt zusätzlichen Untersuchungen ab 1. 1. 2010
Der Mutter-Kind-Pass wurde um drei zusätzliche Untersuchungen ergänzt, die ab 1. Jänner 2010 durchgeführt werden. Bei den neuen medizinischen Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft, einen HIV-Test und einen Zuckerbelastungstest. Beibehalten werden die interne
Untersuchung sowie die unterschiedlichen Laboruntersuchungen der werdenden Mutter.
Der österreichische Mutter-Kind-Pass ist ein international beachtetes Vorzeigemodell, das seit seiner Einführung in den 1970er Jahren einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit von Mutter und Kind leistet. Ziel
der zahlreichen Untersuchungen sind eine Verringerung von Komplikationen in der Schwangerschaft und während der Geburt sowie die Früherkennung von kindlichen Erkrankungen. Durch die drei neu hinzukommenden Untersuchungen soll eine noch optimalere Gesundheitsversorgung von Mutter und Kind gewährleistet werden.
Der HIV-Test ermöglicht eine etwaige rechtzeitige Behandlung der werdenden Mutter und schützt das ungeborene Kind vor einer Ansteckung. Der Zuckerbelastungstest - gemacht wird ein standardisierter oraler Glucosetoleranztest - dient zur Früherkennung der sogenannten Schwangerschaftsdiabetes, die bei etwa 5 bis 10 Prozent der Schwangeren auftritt. Und auch die zusätzliche Ultraschalluntersuchung zwischen der 8. und der 12. Schwangerschaftswoche wird medizinisch empfohlen.
Weitere Informationen findest du auch dazu auf www.bmg.gv.at.
Außerdem neu für Familien sind die neuen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Zu den bisherigen drei Pauschalvarianten (30+6 Monate zu je 436 Euro, 20+4 Monate zu je 624 Euro und 15+3 Monate zu je 800 Euro - die zusätzlichen Monate dann, wenn sich beide Elternteile die Betreuung teilen) kommt eine vierte Pauschalvariante mit je 1.000 Euro, dies für die Dauer von 12+2 Monaten.
Für nähere Informationen zu den unterschiedlichen Varianten und Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld stehen das Familienservice des Ministeriums unter 0800/240 262 (zum Nulltarif aus ganz Österreich)
und die Website des Familienministeriums unter www.bmwfj.gv.at zur Verfügung.
Dort kann man auch mit Hilfe des neuen Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechners (www.bmwfj.gv.at/kbg_vergleichsrechner) aus den möglichen Varianten die individuell jeweils bestgeeignete ermitteln und sich die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sowie die individuelle Zuverdienstgrenze berechnen.
[Disclaimer]







Kommentare
Nach dem Motto warum einfach wenn es kompliziert geht, oder?
Es ist ja schön und gut, wenn es jetzt vier Varianten des Kinderbetreuungsgeldes gibt ;-) - aber erstens könnte man das nicht einfacher gestalten. Für mich bleibt es ein Rätsel, wie Familien, die vielleicht nicht so gut deutsch können, mit solchen Formel zurecht kommen und zweitens wäre ein Kinderbetreuung für beruftstätige Frauen genauso wichtig!
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