Wir sind nicht verheiratet, welchen Nachnamen bekommt mein Kind?
Was muss mein Partner machen, damit er der anerkannte Vater ist?
Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Familiennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Wenn du willst, dass dein unehelich geborenes Kind den Familiennamen des Vaters führen soll, besteht – sofern zwischen dir und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht – nach der Beurkundung der Geburt und der Anerkennung der Vaterschaft die Möglichkeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine entsprechende Namensänderung zu beantragen.
Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Stelle erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.
Das Vaterschaftsanerkenntnis wird allerdings erst dann wirksam, wenn die Urkunde über diese Erklärung oder deren öffentlich beglaubigte Abschrift dem Standesamt des Geburtsortes des Kindes zukommt.
Wenn ihr euch auf den Weg dorthin begebt ist es sinnvoll, zu überprüfen, ob der Partner wirklich alle erforderlichen Unterlagen eingepackt hat.
Das spart ungeheuer viel Zeit und Nerven. Ein Aufenthalt in einem österreichischen Amt ist bekanntlich nicht nach 5 Minuten erledigt.
Also, kontrolliere, ob dein Partner
- einen amtlichen Lichtbildausweis,
- seine Geburtsurkunde,
- seinen Staatsbürgerschaftsnachweis,
- eine Bestätigung der Meldung, oder Nachweis seines Wohnsitzes im Ausland
- und eventuell einen urkundlichen Nachweis seiner akademischen Grade dabei hat.
Möchtet ihr aus organisatorisch gut verständlichen Gründen schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen braucht ihr zusätzlich zu den oben erwähnten Dokumenten noch den
- Mutter-Kind-Pass,
- deine Geburtsurkunde,
- deinen Staatsbürgerschaftsnachweis
- eine Bestätigung der Meldung - oder Nachweis deines Wohnsitzes im Ausland
- und eventuell einen urkundlichen Nachweis deiner akademischen Grade.
Quelle: www.help.gv.at
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